1528 stiftete der Staat Bern in Anlehnung an die Almosenordung von Huldrych Zwingli den Mushafen, welcher als Armenstiftung die Aufgabe hatte, zu billigen Preisen eine kräftigende Suppe an Bedürftige auszugeben. Schon bald diente diese Stiftung zunehmend der Unterstützung von armen Schülern und Studenten. Während der Mushafen vor allem durch säkularisiertes Kirchengut dotiert wurde, geht der Schulseckel auf private Stiftungen zugunsten armer Schüler zurück, welche die Berner Burgerschaft seit 1529 tätigte. Weder für die Mushafenstiftung noch für den Schulseckelfonds sind Stiftungsurkunden oder Stiftungsstatuten vorhanden.

Französische Kirche in Bern

Nach dem Untergang des Alten Bern und dem Ende der Helvetischen Republik musste im Jahre 1803 die Ausscheidung des bernischen Stadt- und Kantonsvermögens und damit auch die Fortführung der Mushafenstiftung und des Schulseckelfonds geregelt werden. Die Eidgenössische Liquidationskommission, welche mit dieser Aufgabe betraut wurde, definierte den Zweck in der Dotationsurkunde neu. Dergemäss sollten die Einkünfte der Mushafenstiftung teils auf die Unterhaltung studierender Jünglinge in Schulen und Kloster (Hohe Schule und Konvikt der ehemaligen Internats-Studenten im Kloster) und teils zur Unterstützung derselben in den oberen Klassen der Literarschule jährlich verwendet werden, und zwar ohne Unterschied zwischen den Jünglingen der Stadt und denjenigen aus dem übrigen Kanton. Die Einkünfte des Schulseckelfonds hingegen sollten für Prämien an die Jugend in den unteren Schulen (Mittelschulen) und in den Literarschulen, dann für Stipendien zur Unterstützung auf hohen Schulen (Universität) an verdienst- und talentvolle Jünglinge verwendet werden, – und zwar für alle Kantonsbürger. Die Verwaltung als gemeinnützige Stiftungen wurde der Stadt Bern übertragen.

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